Lexikon -Sofortleistungen bei schweren Verletzungen

Kommt es bei einem Unfall zu besonders schweren Verletzungen (z.B. Querschnittslähmung, schwere Verbrennungen usw.) wird eine Sofortleistung ausgezahlt. 


Entscheidend sind hier die konkreten Versicherungsbedingungen der Gesellschaften, folgende Varianten gibt es:
  • Sofortleistung unabhängig von der Übergangsleistung: Gezahlt wir dann in der Regel ein festgelegter Prozentsatz in Abhängigkeit der vereinbarten Invaliditätsleistung.
  • Sofortleistung nur bei mitversicherter Übergangsleistung: Gezahlt wird dann in der Regel die Höhe der vereinbarten Übergangsleistung. 
Die endgültige Invaliditätsleistung wird frühestens in 12 Monaten geleistet.

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